Einladung zur Virtuellen Patientenveranstaltung Glaukom

Wir laden Sie ein, am Freitag, den 21. April 2023, um 18 Uhr, via Zoom teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Studienteilnehme, kurzsichtige Kinder gesucht

 

Liebe Eltern, liebe Kinder!

 

In dieser klinischen Studie soll in Deutschland geprüft werden, ob niedrig dosiertes Atropin das Fortschreiten (die Progression) von Kurzsichtigkeit (Myopie) bei Kindern reduzieren/verlangsamen kann. Gefördert wird diese Studie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).


Die Kontaktaufnahme sollte unkompliziert außerhalb der üblichen Terminierung an unserer Klinik erfolgen und zwar über die E-Mail aug.aim-studie@uniklinik-freiburg.de beziehungsweise die Telefonnummer 0761 270 40440.

Auf der Homepage (AIM-Studie.de) finden Sie alle notwendigen Informationen, insbesondere die Einschlusskriterien (8-12,99 Jahre, -1 bis -6 Dioptrien, 0,5 Dioptrien Progression pro Jahr geschätzt).

Wichtig: In beiden Armen dieser dreijährigen Studie bekommen die Kinder über zwei Jahre Atropin.

 

Alle Infos finden Sie hier:

AIM-Studie | Universitätsklinikum Freiburg (uniklinik-freiburg.de)

 

 

Telefon-Hotline bei Prof. Jost Jonas

 

Dankenswerterweise hat sich Prof. Jonas auch im Jahr 2023 bereit erklärt eine kostenlose

Glaukom-Hotline für uns anzubieten.

 

Der nächste Termin ist am

 

Donnerstag, 15.6.2023 von 10-13 Uhr

 

unter  Tel. 0 62 21 / 39 29 320.

 

Herzlichen Dank an Prof. Jonas!

Glaukom-Forum

Sie suchen Rat oder
sind interessiert am Erfahrungsaustausch mit anderen Glaukom-Patienten?
Diskutieren Sie mit in unserem Forum.
Glaukom-Forum

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Neutralität und Transparenz

 

Leitlinien zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit mit im Wettbewerb stehenden Wirtschaftsunternehmen

 

 

Neutralität und Transparenz
stehen im Bundesverband Glaukom-Selbsthilfe e. V. an erster Stelle. Hierbei wird auf Satzung und Konzept verwiesen, wonach im BvGS e. V. das Bestreben in der Ausrichtung von Inhalten und Tätigkeitsschwerpunkten selbst bestimmend und betroffenenorientiert angelegt ist und das ehrenamtliche Engagement großgeschrieben wird. Im Vordergrund dabei steht die Erfüllung der satzungsgemäßen Inhalte und Ziele. Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber anderen Akteuren im Gesundheitswesen wird gewahrt, indem der BvGS e. V. sich an die Leitsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 22. 8.2020, gültig ab 1.1.2021, hält.
Diese können Sie hier einsehen:

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes (PDF)

Über dem Handeln des BvGS e. V. steht der Grundsatz der Neutralität und Unabhängigkeit mit folgenden Prioritäten:
 

  • Keine Beeinflussung und/oder Förderung von wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen bei Veranstaltungen, Projekten, Aktionen sowie im Patienteninteresse demzufolge Gleichbehandlung aller Unternehmen bei der Zusammenarbeit
  • keine Werbung und/oder Verkauf von Produkten / Präparaten jedweder Firmen
  • schriftliche Fixierung von Art und Umfang erhaltener Leistungen und Benennung gemeinsamer Aktivitäten
  • Keine Mitgliedschaften von Unternehmen aus der freien Wirtschaft
  • Keine Stimmberechtigung der medizinisch-wissenschaftlichen und therapeutischen Beiräte/Fördermitglieder
  • Keine Weitergabe von personenbezogenen Daten
  • 1 x jährlich Überprüfung der Leitlinien und deren Weitergabe an die im Bundesverband vertretenen Selbsthilfegruppen zur Anregung und Übernahme

 

Selbstauskunft
Der BvGS finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und erhält Fördermittel nach §20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Neben diesen Finanzierungsquellen gehört die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen durch Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen zu den Finanzquellen vieler Selbsthilfeorganisationen.
Die BAG Selbsthilfe und das FORUM im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband stellen Selbsthilfeverbänden zahlreiche Arbeitsmaterialien, wie z.B. Muster zur Selbstauskunft zur Verfügung und handeln bei leitsatzwidrigem Verhalten.

Die Leitsätze der Monitoring-Gruppe der BAG Selbsthilfe und FORUM im Paritätischen zur Zusammenarbeit der Selbsthilfe mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen finden Sie hier:

Leitsätzte Monitoring-Gruppe BAG Selbsthilfe und FORUM im Paritätischen.

 

Der BvGS e.V. richtet sich nach diesem Monitoring-Verfahren und veröffentlicht die Selbstauskunft auf der Webseite des BvGS: Selbstauskunft BvGS e.V.

 

 

Zuletzt geändert: 16.08.2022 11:02:00


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